Supplicationis Auseinandersetzung um Reparatur einer verfallenen Mauer
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(1) 3900
Wismar Z 3 (W Z 1 n. 3)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 26. 1. Kläger Z
(1657-1659) 17.12.1659-14.05.1660
Kläger: (2) Dr. Joachim Zander, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß eine das Grundstück zum Neuen Haus" der Papagoyenkompanie abgrenzende Mauer auf sein Grundstück gestürzt ist, Diebe auf seinen Hof gedrungen sind und von der baulichen Situation Gefahr ausgeht. Die Bekl. hätten auf sein Bitten hin nicht reagiert, weshalb er um Berufung einer Kommission bittet, die die Situation in Augenschein nehmen und Maßnahmen vorschlagen soll. Das Tribunal fordert die Bekl. am selben Tag auf, binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten. Am 11.01.1660 lehnen die Bekl. es ab, die Mauer zu reparieren, da sie "in bedrängter Zeit" nicht über die Mittel dazu verfügen und der Kl. sein Haus nur gemietet habe. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am selben Tag mit, der am 14.02. seine Forderung erneuert und mit seinem Vorkaufsrecht begründet. Das Tribunal fordert die Bekl. am 19.02. auf, binnen 14 Tagen die Reparatur der Mauer zu veranlassen oder zu gewärtigen, daß eine Kommission eingesetzt werde, die die Situation begutachte. Am 08.03. beklagt sich der Kl., daß die Bekl. dem Mandat nicht gefolgt seien und erbittet die Einsetzung der Kommission. Am 14.03. weisen die Bekl. alle Forderungen des Kl.s erneut zurück und bitten, sie von der Kl. zu entbinden. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.03. zur Antwort auf, der am 30.03. auf seiner Forderung besteht. Daraufhin fordert das Tribunal vom Bekl. am selben Tag eine abschließende Erklärung, die am 14.04. eingeht und in der Bekl. auf die Stellungnahme der Vorsteher des neuen Hauses verweisen, die erklären, die Mauer nicht allein aufbauen zu können. Am 14.04.1660 fordert das Tribunal den Rat auf, Kommissare zur Besichtigung des Hauses zu bestellen und eine gütliche Einigung zu versuchen, so daß der Kl. "zu beschweren keine Ursach" habe.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 23.07. und 17.08.1659; Mietvertrag zwischen Carl Emanuel Wrangel und Kl. vom 25.04.1657; Schreiben des Hermann von Fersen zu Rohlstorf an Kl. vom 24.03.1659; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.02.1659; Aufriß der fraglichen Häuser mit Kennzeichnung der eingestürzten Mauer; Kaufvertrag über das Haus zwischen Hermann von Fersen und Hedwig von Buchwaldt, Witwe Carl Emanuel von Wrangels vom 20.04.1658; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch über Eigentum an dem besagten Haus vom 28.10.1658; Schreiben der Vorsteher des Neuen Hauses an Bekl. vom 07.04.1660; Auszug aus der Supplik des Kl.s an den Rat vom 22.07.1659
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich darüber, daß eine das Grundstück zum Neuen Haus" der Papagoyenkompanie abgrenzende Mauer auf sein Grundstück gestürzt ist, Diebe auf seinen Hof gedrungen sind und von der baulichen Situation Gefahr ausgeht. Die Bekl. hätten auf sein Bitten hin nicht reagiert, weshalb er um Berufung einer Kommission bittet, die die Situation in Augenschein nehmen und Maßnahmen vorschlagen soll. Das Tribunal fordert die Bekl. am selben Tag auf, binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten. Am 11.01.1660 lehnen die Bekl. es ab, die Mauer zu reparieren, da sie "in bedrängter Zeit" nicht über die Mittel dazu verfügen und der Kl. sein Haus nur gemietet habe. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am selben Tag mit, der am 14.02. seine Forderung erneuert und mit seinem Vorkaufsrecht begründet. Das Tribunal fordert die Bekl. am 19.02. auf, binnen 14 Tagen die Reparatur der Mauer zu veranlassen oder zu gewärtigen, daß eine Kommission eingesetzt werde, die die Situation begutachte. Am 08.03. beklagt sich der Kl., daß die Bekl. dem Mandat nicht gefolgt seien und erbittet die Einsetzung der Kommission. Am 14.03. weisen die Bekl. alle Forderungen des Kl.s erneut zurück und bitten, sie von der Kl. zu entbinden. Das Tribunal fordert den Kl. am 15.03. zur Antwort auf, der am 30.03. auf seiner Forderung besteht. Daraufhin fordert das Tribunal vom Bekl. am selben Tag eine abschließende Erklärung, die am 14.04. eingeht und in der Bekl. auf die Stellungnahme der Vorsteher des neuen Hauses verweisen, die erklären, die Mauer nicht allein aufbauen zu können. Am 14.04.1660 fordert das Tribunal den Rat auf, Kommissare zur Besichtigung des Hauses zu bestellen und eine gütliche Einigung zu versuchen, so daß der Kl. "zu beschweren keine Ursach" habe.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 23.07. und 17.08.1659; Mietvertrag zwischen Carl Emanuel Wrangel und Kl. vom 25.04.1657; Schreiben des Hermann von Fersen zu Rohlstorf an Kl. vom 24.03.1659; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 22.02.1659; Aufriß der fraglichen Häuser mit Kennzeichnung der eingestürzten Mauer; Kaufvertrag über das Haus zwischen Hermann von Fersen und Hedwig von Buchwaldt, Witwe Carl Emanuel von Wrangels vom 20.04.1658; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch über Eigentum an dem besagten Haus vom 28.10.1658; Schreiben der Vorsteher des Neuen Hauses an Bekl. vom 07.04.1660; Auszug aus der Supplik des Kl.s an den Rat vom 22.07.1659
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:27 AM CET