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Johann Graf zu Nassau und Saarbrücken belehnt Johann von Mutzich (Muttzich), genannt von 'Veltpach', wohnhaft zu Rodendorf (Radendorff) zu Mannlehen mit dem Lehen auf der Nied (Nyede), das ihm heimgefallen war, mit dem seine Mutter in Vormundschaft Reynher von Baldringen (Balderingen) wegen seiner Frau belehnt hatte, nachdem ihm dies erneut heimgefallen ist, mit einer Gewanne Feld zu Hollingen (Holdingen), genannt 'Systers' gibt 1 Jahr 20 Quart Weizen, 1 Jahr 20 Quart Hafer, 1 Jahr nichts. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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