Dietrich, Herr zu Daun (Dune) und zu Bruch (Bruych, Broych), und Katharina von Kriechingen, Frau daselbst und Ehefrau des Ausstellers, verkaufen für sich und ihre Erben an die bescheyden lude Nikolaus (Hentzen Stroncks Sohn, Gertrud (Gerdrude), dessen Eheweib (elicher wybe), Johann (Henne), Peter Fynhennckins Sohn, und Ida (Yden), dessen Eheweib, und deren Erben, wohnhaft in Ediger (Edeger), ihren Anteil am Zehnt zu Kerne auf dem Klottener Berg mit allem Zubehör, nichts ausgenommen, für 200 gute schwere rheinische Gulden aus gutem Gold und schwer an Gewicht, die den Ausst. richtig bezahlt worden sind. Wenn den Käufern an ihren Rechten Abbruch geschieht oder sich herausstellte, daß der Zehnt zu Lehen rührt, so sollen die Verkäufer oder deren Erben die Käufer oder ihre Erben schadlos halten, anderenfalls dürfen sich diese mit oder ohne Gericht an allen ihren Gütern schadlos halten bis ihre Forderung befriedigt ist, wogegen die Aussteller oder ihre Erben in keiner Weise Widerspruch erheben dürfen. - Zeugen: Die mitsiegelnden Schöffen von Klotten. Sr.: Die Ausst. und die Schöffen von Klotten Johannes (Hene) Rettgin von Cochem und Matthias' (Thys) Hentzmanns Sohn. Ausf. Perg. - 4 Sg. anh. - Rv.