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Johan Thylen, Bürger zu Warstein (Warsten), und seine Frau Elseke verkaufen eine Rente von einem Gulden an Cordes Dullen, Kanoniker zu Meschede (Messchede). Die Rente ist zu zahlen aus folgendem Land: aus drei Morgen über der Range, einem Morgen hinter dem Hillenberge, einen Morgen bei dem Bylstener Wege und aus einem Morgen über dem Slangen Pote sowie aus dem sonstigen Land der Verkäufer in der Warsteiner Feldmark. Das Land ist an Johan Tilen nach dem Tode seiner Eltern gefallen. Die Rente ist fällig zu Martini bzw. bis acht Tage danach. Sie ist frei von Schoß und Stadtdienst. Die Verkäufer versprechen Währschaft. Reckhardes Tylen, der Bruder des Johan, gibt seine Zustimmung zum Verkauf, da die gen. Länder bei der Teilung des väterlichen Erbes an Johan gefallen sind. Siegelbitte an Hermann Swefer, weltlicher Richter zu Warstein. Zeugen: Johan Koynynck, Kaplan zu Warstein, und Johannes Eygele, Bürger daselbst. Datum 1446 Aug. 2 (crastina die sancti Petri apostoli ad vincula)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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