Markgraf Heinrich von Meißen beurkundet, dass Propst S[iegfried] von Bautzen und sein Bruder Eckehard von Mülbitz nach dem Tode ihrer Mutter Beatrix den von dieser ererbten Besitz zu Weistropp geteilt haben, wobei der Propst den kleineren Teil erhalten hat. Über diesen Teil soll er verfügen können zugunsten einer beliebigen Kirche, ohne den Bruder oder andere Erben zu befragen. Jeder leistet auf dem Landding (platicum generale) in Gegenwart des Markgrafen auf den seinem Bruder zugefallenen Teil Verzicht (Provenienz Kapitel Meißen).

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Sächsisches Staatsarchiv
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