Stefan Schmitz (Smytz) und Heinrich Rergstein, Schöffen des Gerichts zu Bacharach vermerken, dass Adam, Sohn des Jost Schiffmann (+), zu Bacharach vor sie gekommen ist. Adam meint, dass er jährlich zu Weihnachten einen Gulden an Arnold Schlick, Organist (Orgelist) zu Heidelberg, dessen Erben oder Inhabern dieses Briefs gibt. Dies geschieht als Gülte wegen seines Weingartens im Wert von geschätzten 80 Gulden zu Bacharach, der auf dem Bambach und zwischen Paulus Ort und Heinrich Falkenstein liegt und eigen und unverpfändet ist. Reichen Adam oder seine Erben den Zins nicht zu genannter Zeit oder bis zu sechs Wochen später, dann dürfen Arnold, seine Erben oder die Briefinhaber sich den Weingarten mit Schultheiß, Schöffen, Urkunde und Landschreiber aneignen lassen und umgehen wie mit anderen Eigengütern. Außerdem dürfen Adam oder seine Erben den Gulden Gülte mit einer Einmalzahlung von 20 Goldgulden kurfürstlicher Münze und Bacharacher Währung ablösen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...