Stefan Schmitz (Smytz) und Heinrich Rergstein, Schöffen des Gerichts zu Bacharach vermerken, dass Adam, Sohn des Jost Schiffmann (+), zu Bacharach vor sie gekommen ist. Adam meint, dass er jährlich zu Weihnachten einen Gulden an Arnold Schlick, Organist (Orgelist) zu Heidelberg, dessen Erben oder Inhabern dieses Briefs gibt. Dies geschieht als Gülte wegen seines Weingartens im Wert von geschätzten 80 Gulden zu Bacharach, der auf dem Bambach und zwischen Paulus Ort und Heinrich Falkenstein liegt und eigen und unverpfändet ist. Reichen Adam oder seine Erben den Zins nicht zu genannter Zeit oder bis zu sechs Wochen später, dann dürfen Arnold, seine Erben oder die Briefinhaber sich den Weingarten mit Schultheiß, Schöffen, Urkunde und Landschreiber aneignen lassen und umgehen wie mit anderen Eigengütern. Außerdem dürfen Adam oder seine Erben den Gulden Gülte mit einer Einmalzahlung von 20 Goldgulden kurfürstlicher Münze und Bacharacher Währung ablösen.
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Stefan Schmitz (Smytz) und Heinrich Rergstein, Schöffen des Gerichts zu Bacharach vermerken, dass Adam, Sohn des Jost Schiffmann (+), zu Bacharach vor sie gekommen ist. Adam meint, dass er jährlich zu Weihnachten einen Gulden an Arnold Schlick, Organist (Orgelist) zu Heidelberg, dessen Erben oder Inhabern dieses Briefs gibt. Dies geschieht als Gülte wegen seines Weingartens im Wert von geschätzten 80 Gulden zu Bacharach, der auf dem Bambach und zwischen Paulus Ort und Heinrich Falkenstein liegt und eigen und unverpfändet ist. Reichen Adam oder seine Erben den Zins nicht zu genannter Zeit oder bis zu sechs Wochen später, dann dürfen Arnold, seine Erben oder die Briefinhaber sich den Weingarten mit Schultheiß, Schöffen, Urkunde und Landschreiber aneignen lassen und umgehen wie mit anderen Eigengütern. Außerdem dürfen Adam oder seine Erben den Gulden Gülte mit einer Einmalzahlung von 20 Goldgulden kurfürstlicher Münze und Bacharacher Währung ablösen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 180
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1499 April 13 (uff samstag nach dem sontag Quasimodogeniti)
fol. 191r-191v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Stefan Schmitz, Schöffe zu Bacharach; Heinrich Rergstein, Schöffe zu Bacharach
Siegler: Stefan Schmitz, Schöffe zu Bacharach; Heinrich Rergstein, Schöffe zu Bacharach
Falkenstein, Heinrich; zu Bacharach, erw. 1499
Ort, Paulus; zu Bacharach, erw. 1499
Riegenstein/Rergstein, Heinrich; Schultheiß und Schöffe zu Bacharach, erw. 1499, 1506
Schiffmann, Adam; Sohn des Jost, zu Bacharach, erw. 1499
Schiffmann, Jost; zu Bacharach, 1499 tot
Schmitz, Stefan; Schöffe zu Bacharach, erw. 1499, 1506
Bacharach MZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:18 MESZ
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