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Indult-Schein von Pfalzgraf Johannes als Vormund und der Kurpfalz Administratoren, als des H. R. Vicario dem Grafen Wolfang Ernst zu Löwenstein für sich und im Namen seiner Gebrüder Christoph Ludwig, Ludwig und Johann Dietrichen, erteilt, welcher zugleich eine Verwahrung und Certificat in sich enthält, daß nach Absterben Graf Ludwigens von Löwenstein von obgenannten dessen gräflichen Söhnen bei Lebzeiten weiland Römischen Kaiserlichen Majestät, so dermalen Kaiser Rudolf der II. gewesen, um Belehnung der Grafschaft-Wertheim-Regalien zu gebührender Zeit untertänigst angesuchet und gebeten worden, jedoch aber ihnen dieselbe nicht wiederfahrn sonder sie auch wegen allerhand eingefallenen Hinderungen keinen Indult erlangen mögen, dahero dieselbe kraft des ihnen also von Reichsvicariat wegen erteilten Indult-Scheins der Belehnung halben bis zu seiner Zeit ungefahret sein und bleiben solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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