Kurfürst Philipp von der Pfalz belehnt als Herr der halben Grafschaft zu Leiningen, die er inklusive der zugehörigen Mannschaft von Graf Reinhard von Leiningen-Westerburg gekauft hat, den in diese Mannschaft gehörigen Siegmund von Remchingen mit der Hälfte am Dorf Schöllbronn, die dieser aufgrund einer Verschreibung des Markgrafen zu Baden von 1.350 Gulden Hauptgeld und 67 1/2 Gulden jährlicher Gülte innehat. Die Urkunde über die Verschreibung soll auf Anweisung des Pfalzgrafen beim Stift oder der Stadt Worms hinterlegt werden, da sie die Eigenschaft und Mannschaft des Pfalzgrafen und die Lehenschaft und Erbschaft Siegmunds an Schöllbronn betrifft. Es folgen Bestimmungen zur Ausleihe und Rückgabe des Pfandbriefes, wobei der Pfalzgraf über diese Handlungen informiert werden soll, sowie zur Lösung der Pfandschaft durch Baden, wobei die ungeteilte Summe verwahrt werden soll, bis ein Ausgleich zwischen Pfalz und Siegmund von Remchingen sowie Wilhelm [von Remchingen] bezüglich der Wiederanlage der Summe erzielt worden ist.