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Belehnung des Johann von Türckheim mit der straßburgischen Hälfte von Altdorf und Niederschopfheim, ferner mit Gütern und Gefällen daselbst, in Ettenheim, in Weiler bei dem Heilbad und in Orschweier.
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Belehnung des Johann von Türckheim mit der straßburgischen Hälfte von Altdorf und Niederschopfheim, ferner mit Gütern und Gefällen daselbst, in Ettenheim, in Weiler bei dem Heilbad und in Orschweier.