Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er eine Ehe zwischen Philipp von Frankenstein, Sohn von Hans d. J. von Frankenstein (+), und Margarethe Böcklin von Eutingertal (Bocklin von Utingertale), Witwe des Heinrich Beyer von Boppard (+), beredet hat. Margarethe soll 2.000 Gulden an Barschaft, Güter, Gülten, Zinsen und Nutzungen als Zugeld einbringen, Philipp diese mit 2.000 Gulden widerlegen. Das Wittum von 4.000 Gulden soll Philipp ihr zum Zins von 5% verschreiben und versichern. Es folgen Bestimmungen u. a. zum Erbgang der Eheleute, zu etwaiger Wiederverheiratung der Ehefrau und Versorgung der Kinder, zum Witwensitz (ein stattlicher sesse), zur Nutzung von Wittum und Morgengabe mit der Hälfte der Fahrhabe und der Ausnahme von Pfandschaften, Bargeld und des Heergewätes, zu den zwei Kindern aus erster Ehe mit Heinrich Beyer von Boppard, zu einer Morgengabe Philipps von 200 Gulden, zur Hinterlegung der Urkunden bei Treuhändern, zur Versehung des Wittums sowie zur Ausstellung weiterer Verschreibungen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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