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Königin Christine bestimmt, dass das der Markgräfin Christine Magdalene zeitlebens zur Nutznießung überwiesene Amt Ueckermünde nur bei Zahlung von 20.000 Reichstalern früher heimlösbar sein solle.
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Königin Christine bestimmt, dass das der Markgräfin Christine Magdalene zeitlebens zur Nutznießung überwiesene Amt Ueckermünde nur bei Zahlung von 20.000 Reichstalern früher heimlösbar sein solle.