Balthus Lochmüller von Payerfurt (=Baienfurt) und Ehefrau Kathrina Stertzin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Baienfurt verliehen haben, auf dem vorher +Konrad Rottenhüsler aus Gnade saß. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und geben jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 2 lb 5 ß 6 d, je 3 Scheffel 6 Strichen Hafer und Fesen, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 50 Eier. Der "gotzhus bund" bekommt jährlich 20 d und 2 Hühner, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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