Grumbach-Kappeln-Hoppstädten (Bestand)
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4KG 037B
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik) >> 4KG Kirchengemeinden >> 4KG 037B Grumbach-Kappeln-Hoppstädten
Bestandsbeschreibung: Grumbach (bis 1808 Filial von Herren-Sulzbach), Kappeln und Hoppstädten, die seit 1973 eine Kirchengemeinde bilden, gehörten in der Frühen Neuzeit zum Territorium der Wild- und Rheingrafen. Bei der Neuaufteilung des linksrheinischen Gebiets zu Beginn des 19. Jahrhunderts fielen Grumbach und Kappeln an das sachsen-coburgische Fürstentum Lichtenberg, das 1834 als Kirchenkreis St. Wendel Teil der rheinischen Provinzialkirche wurde. Hoppstädten, damals Filial von Hundsbach, kam zum hessen-homburgischen Oberamt Meisenheim, das 1866 als Kirchenkreis Meisenheim an die rheinische Provinzialkirche fiel. Als 1921 Hoppstädten Filial von Kappeln wurde, wechselte Kappeln vom Kichenkreis St. Wendel zum Kirchenkreis Meisenheim. Durch die Vereinigung mit Grumbach im Jahr 1973 kam Kappeln mit Hoppstädten erneut zum Kirchenkreis St. Wendel. Der Schwerpunkt des Bestandes liegt auf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nur in wenigen Einzelfällen reicht die Überlieferung ins 18. Jahrhundert zurück. Das Schriftgut der drei Gemeinden wurde bei der Verzeichnung als einheitlicher Archivkörper behandelt. Um einen gemeindebezogenen Inhalt zu erhalten, steht in der ersten Spalte der Registrierung der Anfangsbuchstabe der jeweiligen Gemeinde G, K bzw. H. Literatur: Otto Karsch, Geschichte des Amtes Grumbach, Birkenfeld 1959. Ergänzende Archivbestände: 1OB 008 (Ortsakten Grumbach, ca. 1846-1971; Kappeln-Hoppstädten, ca. 1850-1971); 1OB 020 (Provinzialkirchenarchiv), B I III 2 u. 5; 3MB 011B (Kirchenkreis St. Wendel). Akzessionsdatum: 1995
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ