Johannes Denner, Einwohner und Schmied zu Herschfeld bei Neustadt an der Saale, bekennt: Abt Eucharius [Weiner], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihm am 4. Januar 1682 ihre Mühle in Herschfeld, die sie von den Voiten von Salzburg gekauft haben, mit den zugehörigen Wiesen und dem Recht zum Befischen des Mühlgrabens zu Erbrecht verliehen. Der Beliehene soll ihnen für das Erbrecht 800 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 28 Schilling gerechnet, in festgelegten Raten bezahlen. Die bisher auf der Mühle lastende jährliche Gült von 10 Malter Roggen (korn) und 1 Malter Weizen lässt das Kloster fallen. Vielmehr hat ihm der Beliehene nun jedes Jahr von Mühle und Fischwasser 0,5 Gulden für 1 Fastnachtshuhn, 1 Semmellaib und 30 Eier sowie von den Wiesen 24 neue Pfennige zu bezahlen. Außerdem hat er in Veränderungsfällen den üblichen Handlohn zu entrichten. Der Beliehene verpflichtet sich zur Erfüllung des Leihevertrages. Auf seine Bitte wird die Urkunde mit dem Kontraktensiegel des Hochstifts Würzburg gesiegelt. Aussteller: Johannes Denner. Empfänger: Kloster St. Stephan