Kammer Dessau (Bestand)
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Z 47 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.02. Anhalt-Dessau (1603/06 - 1848)
1653 (1690) 1712 - 1870
Findhilfsmittel: Findbuch 2010 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Rentkammern zur Verwaltung der Finanzen lassen sich in Anhalt erst nach 1540 nachweisen. Ihnen stand ein Rentmeister vor, dessen Tätigkeit sich auf die Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Hofes und des Landes erstreckte.
Das Steuerwesen war eine gemeinschaftliche Angelegenheit aller vier anhaltischen Teilfürstentümer und gehörte nicht zum Ressort der Rentkammer, sondern der Landrentei.
Im 17. Jahrhundert hatte sich das Kammerkollegium neben der Regierung als Oberbehörde etabliert. Eine Trennung zwischen den Privateinkünften des Fürsten und der Landeseinnahmen erfolgte erst 1867. Das Forst- und Hofamt sowie die Zentralverwaltung der Ämterkassen waren der Rentkammer angegliedert.
Neben dem Rechnungswesen gehörte zu den Funktionen der Rentkammer auch die Aufsicht über das Bauwesen, die Feuerpolizei und die Oberaufsicht über die fürstlichen Vorwerke und Domänen.
Vom Ende des 17. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Rentkammer, ab 1833 Kammer mehreren Reorganisationen unterzogen, die u.a. zur Verselbstständigung des Forstamtes als Fachbehörde führte. Der Rentkammer wurden die 1728 eingerichtete Rechenkammer, die Akziseämter und die Polzeibehörden nachgeordnet.
Zum 1.1.1833 wurde die Rechnungskammer dem Herzog unmittelbar unterstellt und der Kammer als oberster Verwaltungsbehörde die Grenzkommission, die Steuerdirektion und die Direktion des Zerbster Zucht- und Zwangsarbeitshauses eingegliedert und die Armen- und Arbeitskommission, die Medizinalkommission sowie das Bauamt für die zum Kammerressort gehörenden Bauangelegenheiten untergeordnet.
Die Kammer gliederte sich nunmehr in drei Abteilungen: 1. des Innern und der Polizei, 2. der Domänendirektion und 3. der Steuerdirektion.
Im Zuge der bürgerlichen Revolution von 1848 erfolgte eine Vereinigung des Oberjäger- und des Oberforstamtes, der Rechnungskammer und der Kommission zur Verwaltung des Schuldenwesens mit der Kammer. Die bisher von der Landesregierung bearbeiteten Verwaltungssachen (u.a.: Landesbrandkasse, Kommunalaufsicht, Innungsangelegenheiten, israelitische Gemeindesachen) fielen an die Kammer.
Im Juni 1848 wurde sie in eine "Herzogliche Regierung" umbenannt und in die Abteilung für die Finanzen, die Abteilung des Innern und der Polizei sowie die Abteilung für Domänen und Forsten gegliedert.
Bestandsinformationen: Akten der Kammer Dessau gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Dessau 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 vorliegt.
Weitere Kammerakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau und aus der herzoglichen Hofverwaltung an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die nach sachlichen Aspekten zunächst den provenienzübergreifenden Beständen "Domänenakten" und "Hof-Domänen-Kammer Dessau" zugeordnet worden sind. Im Zuge einer Neubearbeitung 1998/99 und 2008 wurden daraus Provenienzbestände gebildet und neu klassifiziert.
Einzelne Akten der Kammer Dessau, die bis Ende des Zweiten Weltkriegs bei den Nachfolgebehörden verblieben waren, wurden nach 1945 vom Stadtarchiv Dessau aus den zerstörten Behördengebäuden gesichert und 1996 durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen.
Eine abschließende Bearbeitung des vorliegenden Bestandes - einschließlich der Verzeichnung und Einordnung von Nachträgen und Erstellung eines endgültigen Findbuchs - erfolgte iim Jahr 2010.
Registraturbildner: Rentkammern zur Verwaltung der Finanzen lassen sich in Anhalt erst nach 1540 nachweisen. Ihnen stand ein Rentmeister vor, dessen Tätigkeit sich auf die Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Hofes und des Landes erstreckte.
Das Steuerwesen war eine gemeinschaftliche Angelegenheit aller vier anhaltischen Teilfürstentümer und gehörte nicht zum Ressort der Rentkammer, sondern der Landrentei.
Im 17. Jahrhundert hatte sich das Kammerkollegium neben der Regierung als Oberbehörde etabliert. Eine Trennung zwischen den Privateinkünften des Fürsten und der Landeseinnahmen erfolgte erst 1867. Das Forst- und Hofamt sowie die Zentralverwaltung der Ämterkassen waren der Rentkammer angegliedert.
Neben dem Rechnungswesen gehörte zu den Funktionen der Rentkammer auch die Aufsicht über das Bauwesen, die Feuerpolizei und die Oberaufsicht über die fürstlichen Vorwerke und Domänen.
Vom Ende des 17. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Rentkammer, ab 1833 Kammer mehreren Reorganisationen unterzogen, die u.a. zur Verselbstständigung des Forstamtes als Fachbehörde führte. Der Rentkammer wurden die 1728 eingerichtete Rechenkammer, die Akziseämter und die Polzeibehörden nachgeordnet.
Zum 1.1.1833 wurde die Rechnungskammer dem Herzog unmittelbar unterstellt und der Kammer als oberster Verwaltungsbehörde die Grenzkommission, die Steuerdirektion und die Direktion des Zerbster Zucht- und Zwangsarbeitshauses eingegliedert und die Armen- und Arbeitskommission, die Medizinalkommission sowie das Bauamt für die zum Kammerressort gehörenden Bauangelegenheiten untergeordnet.
Die Kammer gliederte sich nunmehr in drei Abteilungen: 1. des Innern und der Polizei, 2. der Domänendirektion und 3. der Steuerdirektion.
Im Zuge der bürgerlichen Revolution von 1848 erfolgte eine Vereinigung des Oberjäger- und des Oberforstamtes, der Rechnungskammer und der Kommission zur Verwaltung des Schuldenwesens mit der Kammer. Die bisher von der Landesregierung bearbeiteten Verwaltungssachen (u.a.: Landesbrandkasse, Kommunalaufsicht, Innungsangelegenheiten, israelitische Gemeindesachen) fielen an die Kammer.
Im Juni 1848 wurde sie in eine "Herzogliche Regierung" umbenannt und in die Abteilung für die Finanzen, die Abteilung des Innern und der Polizei sowie die Abteilung für Domänen und Forsten gegliedert.
Bestandsinformationen: Akten der Kammer Dessau gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Dessau 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 vorliegt.
Weitere Kammerakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau und aus der herzoglichen Hofverwaltung an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die nach sachlichen Aspekten zunächst den provenienzübergreifenden Beständen "Domänenakten" und "Hof-Domänen-Kammer Dessau" zugeordnet worden sind. Im Zuge einer Neubearbeitung 1998/99 und 2008 wurden daraus Provenienzbestände gebildet und neu klassifiziert.
Einzelne Akten der Kammer Dessau, die bis Ende des Zweiten Weltkriegs bei den Nachfolgebehörden verblieben waren, wurden nach 1945 vom Stadtarchiv Dessau aus den zerstörten Behördengebäuden gesichert und 1996 durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen.
Eine abschließende Bearbeitung des vorliegenden Bestandes - einschließlich der Verzeichnung und Einordnung von Nachträgen und Erstellung eines endgültigen Findbuchs - erfolgte iim Jahr 2010.
Laufmeter: 8.4
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST