Konrad Brantho d.J., Sohn des Kuni Brantho zu Tuttlingen, daselbst gef., weil er bei Nacht das Haferfeld des Ulrich Muttler abgeerntet hatte, jedoch auf vielfältiges Bitten mit der Auflage freigel., sich erneut zu verantworten, falls der Landesherr eine strengere Bestrafung verlangen sollte, sich und sein Gut nicht ohne Erlaubnis aus dem Fürstentum Württemberg zu entfernen sowie dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten, schwört U.