Papst Alexander VI. überträgt die Pfarrkirche des hl. Lorenz zu Nürnberg, welche der bisherige Propst Lorenz Tucher durch Vermittlung Erasmus Topplers, Propsts von St. Sebald, in seine Hände resigniert hat, mit der, ihm durch Kaspar Wirt, Kleriker der Konstanzer Diözese, erklärten Einwilligung Anton Tuchers und Georg Holtzschuhers, Bürgermeistern, und des übrigen Rats der Stadt Nürnberg, welchen die Besetzung der Kirche gemäß päpstlichen Indults sonst zusteht, Sixtus Tucher, Kleriker der Bamberger Diözese, J. u. Dr., und beauftragt den Bischof von Murano (oder Campe Marone, "Maranensis"), den Abt von St. Aegydien in Nürnberg und Johannes von Stain ("de Lapide") Domherren zu Bamberg denselben) in den körperlichen Besitz dieser Kirche einzusetzen. (Bei dem Einkommen der Kirche wird eine jährlich daraus an Johann Antonis, Kardinal des Titels S.S. Nercii et Achillei, zu zahlende Rente von 100 Florentinern erwähnt.)

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Staatsarchiv Nürnberg
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