Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Bargsteiner die Grube am Reichenberg zu Daimbach, genannt die reiche Grube (rich grube), mit ihren zuhörigen Teilen und auch das Grubenfeld (lehen) zwischen dem Reichenberg und der Hadergrube verliehen hat. Nachdem er Bargsteiner häufig in seinen Geschäften gebraucht hat, bewilligt der Pfalzgraf ihm aus besonderer Gnade, dass er seine Rechte an den genannten Gruben nicht verlieren soll, falls Bargsteiner sie bislang nicht nach Bergwerksrecht bearbeitet hätte. Fortan soll er sie gemäß seiner ihm darüber ausgestellten Verschreibung bearbeiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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