Kurmainzische Kammer (Landschreiberei) zu Heiligenstadt (Bestand)
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A 41 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.05. Kurmainzische Gebiete >> 01.05.03. Akten >> 01.05.03.01. Ober- und Mittelbehörden
1685 - 1803
Findhilfsmittel: Findbuch von 2005/06 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Im Laufe des 14. Jahrhunderts erfolgte auch im Mainzer Territorium die Trennung der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung von den Gerichts- und Polizeiangelegenheiten. Erstere wurden eigenen Beamten, den Kellnern, übertragen. Es waren dies vielfach Geistliche bürgerlicher Herkunft. Auch auf dem Eichsfeld wurden solche Kellner in Duderstadt, Heiligenstadt, Langensalza und Greifenstein eingesetzt. Von diesen hatte der Kellner zu Duderstadt eine Oberaufsicht über die übrigen Finanzbeamten.
Für die beiden folgenden Jahrhunderte ist über die Weiterentwicklung der Eichsfelder Finanzverwaltung noch wenig bekannt. Erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts erscheint dann wieder der Landschreiber des Eichsfelds zu Heiligenstadt als oberster Finanzverwalter. Er zog die Einkünfte der landesherrlichen Güter sowie die regelmäßigen Abgaben und Gefälle ein. Da der Umfang der Geschäfte einen größeren Beamtenstab erforderte, wurde die Behörde 1777 in eine Kammer umgewandelt. Bereits 1794 stellte man, wohl aus Gründen der Einsparung, den vormaligen Zustand der Landschreiberei wieder her.
Diese war der Hofkammer in Mainz untergeordnet. Außer den bereits genannten Aufgaben hatte sie auch die Forstverwaltung zu beaufsichtigen. Nicht zu ihrem Ressort gehörte dagegen die Einziehung der Steuern, doch wirkte der Landschreiber als Leiter des ständischen Landsteueramts dabei mit. Die Befugnisse der Landschreiberei gingen, nachdem diese noch bis 1803 als Interimsbehörde tätig gewesen war, im gleichen Jahr an die aus der preußischen Organisationskommission hervorgegangene Finanz- und Polizeikommission über, die am 1. November 1803 in die Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt umgewandelt wurde.
Das Landsteueramt, dem der Landschreiber als Vertreter des Landesherrn vorstand, war eine ständische Einrichtung zur Einziehung und Verteilung der von den Landständen bewilligten Steuern. Es bestand seit dem 17. Jahrhundert aus je zwei Vertretern der Geistlichkeit, des Adels und der Städte sowie aus dem Steuerdirektor. Die Sitzungen dieses Gremiums fanden anfangs viermal, später zweimal im Jahr statt. Die Einziehung und Abrechnung der Steuern geschah bis 1681 durch ständische Einnehmer. Dann ernannte der Kurfürst einen Rentmeister, der die Steuern an das Kriegszahlamt in Mainz ablieferte. Die Überschüsse aus den Gefällen der Ämter fielen hingegen an das Kammerzahlamt, das daraus die Kosten für den Hof und die Landesverwaltung bestritt. 1803 wurden auch diese Aufgaben den neuen preußischen Behörden zugewiesen.
Bestandsinformationen: Von den offenbar umfangreichen Aktenbeständen dieser Behörde, für die 1742 ein eigenes kleines Archivgebäude errichtet worden war, ist nur wenig erhalten geblieben. Auch hier schienen in der westphälischen Zeit größere Vernichtungen vorgenommen worden zu sein. Nach 1816 gelangten die Reste dieser Bestände nach Erfurt, wo sie im Regierungsarchiv als Rep. A 36c aufgestellt wurden. Da hauptsächlich die Protokolle erhalten geblieben waren, vereinigte man auch die zur Genehmigung an die Hofkammer in Mainz eingereichten Abschriften dieser Protokolle, die 1819 von Aschaffenburg nach Erfurt abgeliefert worden waren, mit diesem Bestand. 1901 übernahm das preußische Staatsarchiv in Magdeburg die Unterlagen.
In den Jahren 2004/05 wurde das vorhandene handschriftliche Findbuch des Bestandes in eine Access-Datei retrokonvertiert. In diesem Zusammenhang wurden die Behörden- und Bestandesgeschichte erarbeitet. Des Weiteren wurden Korrekturen an der Bestandsgeschichte vorgenommen. Im Jahr 2006 erfolgte die Umsignierung des Bestandes mit fortlaufenden Nummern.
Im Juni wurde die vorhandene Access-Datei in das vorliegende Archivinformationssystem überführt.
Zusatzinformationen: Hinweise auf Literatur:
Falk, Otto Hans Ferdinand: Geschichte der kurmainzischen Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfeld vom 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Marburg 1927.
Goldschmidt, F.: Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz, Berlin/Leipzig 1908.
Haendly, Karl Paul: Das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld im Ablauf seiner Geschichte, seine Wirtschaft und seine Menschen 897-1933, Duderstadt 1996.
Hensler, Erwin: Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das Jahr 1600 (Straßburger Beitrag zur neueren Geschichte, Bd. 2, Heft 1), Duderstadt 1909.
Jendorff, Alexander: Verwandte, Teilhaber und Dienstleute. Herrschaftliche Funktionsträger im Erzstift Mainz 1514-1647, Marburg 2003.
Wand, Arno: Das Eichsfeld als bischöflisches Kommissariat 1449-1999. Ein Amt macht Geschichte, Leipzig 2000.
Wolf, Johann/Löffler, Klemens: Politische Geschichte des Eichsfels, Duderstadt 1921.
Frühere Bezeichnung des Bestandes: Rep. A 41.
Registraturbildner: Im Laufe des 14. Jahrhunderts erfolgte auch im Mainzer Territorium die Trennung der Finanz- und Wirtschaftsverwaltung von den Gerichts- und Polizeiangelegenheiten. Erstere wurden eigenen Beamten, den Kellnern, übertragen. Es waren dies vielfach Geistliche bürgerlicher Herkunft. Auch auf dem Eichsfeld wurden solche Kellner in Duderstadt, Heiligenstadt, Langensalza und Greifenstein eingesetzt. Von diesen hatte der Kellner zu Duderstadt eine Oberaufsicht über die übrigen Finanzbeamten.
Für die beiden folgenden Jahrhunderte ist über die Weiterentwicklung der Eichsfelder Finanzverwaltung noch wenig bekannt. Erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts erscheint dann wieder der Landschreiber des Eichsfelds zu Heiligenstadt als oberster Finanzverwalter. Er zog die Einkünfte der landesherrlichen Güter sowie die regelmäßigen Abgaben und Gefälle ein. Da der Umfang der Geschäfte einen größeren Beamtenstab erforderte, wurde die Behörde 1777 in eine Kammer umgewandelt. Bereits 1794 stellte man, wohl aus Gründen der Einsparung, den vormaligen Zustand der Landschreiberei wieder her.
Diese war der Hofkammer in Mainz untergeordnet. Außer den bereits genannten Aufgaben hatte sie auch die Forstverwaltung zu beaufsichtigen. Nicht zu ihrem Ressort gehörte dagegen die Einziehung der Steuern, doch wirkte der Landschreiber als Leiter des ständischen Landsteueramts dabei mit. Die Befugnisse der Landschreiberei gingen, nachdem diese noch bis 1803 als Interimsbehörde tätig gewesen war, im gleichen Jahr an die aus der preußischen Organisationskommission hervorgegangene Finanz- und Polizeikommission über, die am 1. November 1803 in die Kriegs- und Domänenkammer zu Heiligenstadt umgewandelt wurde.
Das Landsteueramt, dem der Landschreiber als Vertreter des Landesherrn vorstand, war eine ständische Einrichtung zur Einziehung und Verteilung der von den Landständen bewilligten Steuern. Es bestand seit dem 17. Jahrhundert aus je zwei Vertretern der Geistlichkeit, des Adels und der Städte sowie aus dem Steuerdirektor. Die Sitzungen dieses Gremiums fanden anfangs viermal, später zweimal im Jahr statt. Die Einziehung und Abrechnung der Steuern geschah bis 1681 durch ständische Einnehmer. Dann ernannte der Kurfürst einen Rentmeister, der die Steuern an das Kriegszahlamt in Mainz ablieferte. Die Überschüsse aus den Gefällen der Ämter fielen hingegen an das Kammerzahlamt, das daraus die Kosten für den Hof und die Landesverwaltung bestritt. 1803 wurden auch diese Aufgaben den neuen preußischen Behörden zugewiesen.
Bestandsinformationen: Von den offenbar umfangreichen Aktenbeständen dieser Behörde, für die 1742 ein eigenes kleines Archivgebäude errichtet worden war, ist nur wenig erhalten geblieben. Auch hier schienen in der westphälischen Zeit größere Vernichtungen vorgenommen worden zu sein. Nach 1816 gelangten die Reste dieser Bestände nach Erfurt, wo sie im Regierungsarchiv als Rep. A 36c aufgestellt wurden. Da hauptsächlich die Protokolle erhalten geblieben waren, vereinigte man auch die zur Genehmigung an die Hofkammer in Mainz eingereichten Abschriften dieser Protokolle, die 1819 von Aschaffenburg nach Erfurt abgeliefert worden waren, mit diesem Bestand. 1901 übernahm das preußische Staatsarchiv in Magdeburg die Unterlagen.
In den Jahren 2004/05 wurde das vorhandene handschriftliche Findbuch des Bestandes in eine Access-Datei retrokonvertiert. In diesem Zusammenhang wurden die Behörden- und Bestandesgeschichte erarbeitet. Des Weiteren wurden Korrekturen an der Bestandsgeschichte vorgenommen. Im Jahr 2006 erfolgte die Umsignierung des Bestandes mit fortlaufenden Nummern.
Im Juni wurde die vorhandene Access-Datei in das vorliegende Archivinformationssystem überführt.
Zusatzinformationen: Hinweise auf Literatur:
Falk, Otto Hans Ferdinand: Geschichte der kurmainzischen Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfeld vom 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Marburg 1927.
Goldschmidt, F.: Zentralbehörden und Beamtentum im Kurfürstentum Mainz, Berlin/Leipzig 1908.
Haendly, Karl Paul: Das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld im Ablauf seiner Geschichte, seine Wirtschaft und seine Menschen 897-1933, Duderstadt 1996.
Hensler, Erwin: Verfassung und Verwaltung von Kurmainz um das Jahr 1600 (Straßburger Beitrag zur neueren Geschichte, Bd. 2, Heft 1), Duderstadt 1909.
Jendorff, Alexander: Verwandte, Teilhaber und Dienstleute. Herrschaftliche Funktionsträger im Erzstift Mainz 1514-1647, Marburg 2003.
Wand, Arno: Das Eichsfeld als bischöflisches Kommissariat 1449-1999. Ein Amt macht Geschichte, Leipzig 2000.
Wolf, Johann/Löffler, Klemens: Politische Geschichte des Eichsfels, Duderstadt 1921.
Frühere Bezeichnung des Bestandes: Rep. A 41.
Laufmeter: 5.9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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- 01.05.03.01. Ober- und Mittelbehörden (Tektonik)
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