Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, bekennt, daß Hans von Grafeneck der Ältere seinen Söhnen Eberhard und Hans, näher bezeichnete Rechte und Güter zur weiteren Nutzung übergeben hat. Siegler: A. (mit Siegel des Hofgerichts), Hans von Grafeneck der Ältere Orig.-Perg., 2 S. abg.