Hans von Vellberg zu Vellberg verpflichtet sich, dem Propst Albrecht I. von Ellwangen die Jahresgült von zehn Gulden, die er aus dem Ellwangen lehenbaren Zehnten zu Sulzdorf an Burkhard Eberhard zu Schwäbisch Hall auf Wiederkauf verkauft hat, in sechs Jahren wieder einzulösen.