Der Offizial der Kölner Kurie: Vor ihm sind am Freitag nach
Misericordia [Mai 2] zur Vesperstunde erschienen der Kläger Johann und
Otto von Ahlen als Prokurator der Beklagten Heinrich von Bohlendorf
(Boylendorp) und Witghin der Ältere. Der Kläger brachte schriftlich
vor, Heinr-ich sei ihm gegenüber zur Lieferung von 3,5 Malter und
einem halben Sümmer und Witghin zu 2,5 Sümmer und einem halben Viertel
Weizen vom sog. Kirland verp-flichtet, beide hätten jedoch zum
festg-esetzten Termin die Lieferung verweigert. Er bat den Offizial,
ihm wieder zu seinem Besitz zu verhelfen und die Beklagten in die
Kosten zu verurteilen. Der Offizial bestimmte darauf dem Prokurator
die Vesperstunde am kommenden Mittwoch [Mai 7] als Termin für die
Erwiderung und für die Fortsetzung des Verfahrens. Actum et datum a.d.
1354 feria sexta predicta.