Gültverschreibung
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1433
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
1634 Mai 25, Pfingsten
Regest: Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen bekennen für sich, ihre Erben und Nachkommen, die sie nicht weniger als sich selbst hiezu festiglich verbinden tun, daß der edel und fest Herr Nicolaus Kullin, landgräflich Sulzischer Rat und Oberamtmann ihnen und gemeiner Stadt i.J. 1629 auf Pfingsten 2000 Gulden Kapital guter, wohlgangbarer Landswährung zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer bezahlt hat, wofür nochmals quittiert wird. Die 2000 Gulden haben Sie erhalten unter der Bedingung, daß sie sie bis Pfingsten 1633 völlig zurückerstatten. Da sie in den jetzigen schweren Kriegsläuften das Geld nicht aufbringen können, ist ihnen verwilligt worden, daß sie erst innerhalb der nächsten 4 Jahre bis Pfingsten 1638 die 2000 Gulden zu erlegen und jährlich auf Pfingsten mit 100 Gulden zu verzinsen haben, was sie mit großem Dank angenommen haben. Sie versprechen, die 100 Gulden Zins jährlich auf Pfingsten, erstmals 1635, zu bezahlen und i.J. 1638 ohne weitere Aufkündigung das Hauptgut zurückzubezahlen, ohne Rücksicht auf Krieg, Teurung, Brand, Hagel oder andere Beschwerden. Sie verpfänden sämtliche Steuern und Einnahmen der Stadt. Wenn sie ein oder mehr Jahre an Reichung des Zinses oder zu Zeit der verflossenen 4 Jahre mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so hat Nicolaus Kullin oder der rechtmäßige Inhaber des Briefs das Recht, die Unterpfänder samt und sonders anzugreifen, immer so lang und viel, bis um Hauptgut und Zins, Kosten und Schaden vollkommen Bezahlung geschehen ist. Sie unterwerfen sich in Sachen dieses Briefs dem Kaiserl. Kammergericht zu Speyer.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: An invermeldeten 2000 fl Kapital haben die Löblischen Erben, als welche dieselben erblich an sich gebracht, Herrn Johann Burkhart Siconi, Ratsverwandten zu Reutlingen, eingehändigt 300 fl und Samuel Hermann 33 fl 20 Kr.
... Johann Ludwig Heerbrand, Stadtschreiber zu Reutlingen.
Am 27. September 1668 kaufen Johann Bihler, und Schultheiß Johann Baur, Pfleger des Spönlens-Almosens, von Samuel Hermann auf invermeldetem Kapital 2000 fl besagend die ihm daran gebührenden 333 fl 20 Kr um 212 fl bar Gelds.
Den letzten September 1668 ist dieser Kontrakt auf geschehene Insinuation von einem ehrsamen Rat zu Reutlingen, allermaßen (?) das Kaufprotocollum bezeugt, konfirmiert worden.
Not. und geschworener Ratschreiber
Joh. Heß.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: An invermeldeten 2000 fl Kapital haben die Löblischen Erben, als welche dieselben erblich an sich gebracht, Herrn Johann Burkhart Siconi, Ratsverwandten zu Reutlingen, eingehändigt 300 fl und Samuel Hermann 33 fl 20 Kr.
... Johann Ludwig Heerbrand, Stadtschreiber zu Reutlingen.
Am 27. September 1668 kaufen Johann Bihler, und Schultheiß Johann Baur, Pfleger des Spönlens-Almosens, von Samuel Hermann auf invermeldetem Kapital 2000 fl besagend die ihm daran gebührenden 333 fl 20 Kr um 212 fl bar Gelds.
Den letzten September 1668 ist dieser Kontrakt auf geschehene Insinuation von einem ehrsamen Rat zu Reutlingen, allermaßen (?) das Kaufprotocollum bezeugt, konfirmiert worden.
Not. und geschworener Ratschreiber
Joh. Heß.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel ist abgeschnitten.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ