Auf die durch von Kinsky bei seinem Besuch in Berlin vorgelegten Punkte entscheidet Friedrich Wilhelm, König in Preußen: 1. Die notwendigen Maßnahmen zur Reklamierung der in holländischen Diensten stehenden klevischen, geldrischen und moersischen Untertanen sollm das General Kriegs Commissariat einleiten. 2. Die Fortsetzung der Zahlung des † englischen Königs an von Kinsky (jährlich 300 Rhtlr) für notwendige Baureparaturen wird abgelehnt. 3. Einquartierungsfreiheit für Krefeld, die noch dort stationierten wenigen Truppen sollen die Stadt verlassen. 4. Appellation an das oranische Gericht (nicht unter 400 Rhtlr. Streitwert) bzw. an die Reichsgerichte. 5. Die "Postirungskosten" werden nicht dem ganzen Land, sondern nur den Aufsässigen (Stadt Moers) aufgebürdet. 6. Zugang der Moerser Untertanen zu Ämtern im klevischen und märkischen Teil, wie das auch umgekehrt gelte. 7. Den Schaden (564 Rhtlr.), den von Kinky durch die widerspenstigen Moerser erlitten hat, muß er von diesen einklagen. 8. Hingegen kann von Kinsky die bei der Einnahme von Moers entstandenen Kosten vom ganzen Land zurückfordern. 10. Beim Prozeß von Kinky's um die Herrschaft Stein werde er versuchen, behilflich zu sein. (Unterschrift, Papiersiegel). 1713 September 2. Berlin

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