Vor Bürgermeister und Rat zu Werl (Werle) verschreibt Hermann Top, Bürger zu Werl, mit Zustimmung seiner Frau Teleken sowie seiner Kinder Hans, Hinrich und Elsen dem Herbord op dem Velde eine Rente von 30 Schillingen aus seinem Hause. Dieses Haus hat er dem Herbord abgekauft. Es liegt in der Nähe der Häuser des Gerken Kapecowen und Locken Rosener. Das Kapital beträgt 30 Mark. Die Belastung des Hauses steht an erster Stelle hinter dem Zins von einem Huhn und drei Pfennigen. Die Rente ist zur Hälfte zu Michaelis und zur Hälfte zu Ostern fällig. Hermann und seine Erben können diese Rente jährlich zu Michaelis oder zu Ostern, jeweils acht Tage davor oder danach wahlweise zur Hälfte oder ganz für 15 bzw. 30 Mark einlösen. Sie können auch zu den genannten Terminen von der Rente eine halbe Mark mit einem Kapital von sechs Mark ablösen. Unterhalb der sechs Mark Kapital ist keine Ablöse möglich. Ankündigung des Siegels der Stadt. Datum 1389 Jan. 13 (in octavo Epyphanie Domini).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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