Kameralamt Schorndorf (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 82
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1921
Vorbemerkung: Das Kameralamt Schorndorf bestand von 1806 bis 1922. Laut Verordnung betr. die Neuorganisation der Kameralämter vom 6. Juni 1819, Reg. Bl. 1819, Seite 293-304, musste das Kameralamt übernehmen: Von dem aufgelösten Kameralamt Göppingen-Land: Die Orte Adelberg mit Herren-, Mittel- und Zachersmühle, Hundsholz, Nassachweiler mit Nassachmühle und Unterhütt. Von dem Kameralamt Lorch: Bärenbachhof. Von dem Hofkameralamt Winnenden: Die Hoheitsgefälle in Vorder- und Hinterweissbuch. Von dem Forstamt Schorndorf: Die Reviere Baiereck, Oberurbach und Adelberg. Nach der gleichen Verordnung musste das Kameralamt abgeben: An das Kameralamt Lorch: Die Orte und Parzellen Ebni, Eulenhof, Fratzenklingenhof, Fratzenwiesenhof, Gallenhöfle, Grasgehren, Heppichgehren, Höfenäckerle, Holzbuckel, Kaltenbronnhof, Kellerklinghöfle, Klingenmühlhöfle, Rotenmad, Salbengehren, Schmalenberg, Spatzenhof, Wiesensteighof, sämtliche Gemeinde Kaisersbach, Kreis Waiblingen. Plüderwiesenhof, Tannschöpfleshof, Walkersbach, alle Gemeinde Plüderhausen, Kreis Waiblingen. Obersteinenberg, Lettenstich, beide Gemeinde Welzheim, Kreis Waiblingen. Eselshalden, Krähenhof, Langenberg, alle Gemeinde Pfahlbronn, Kreis Schwäbisch Gmünd. Gemäß der Verordnung betr. die Änderung der Kameralbezirke vom 26. Sept. 1836, Reg. Bl. 1836, Seite 487, wurden dem Kameralamt weiter zugeteilt: Von dem aufgelösten Kameralamt Beutelsbach: Die Orte Aichelberg, Aichschiess, Baach, Baltmannsweiler, Beutelsbach, Grunbach mit Osthof, Hegenlohe, Hohengehren, Krumhardt, Schnait mit Saffrichhof, Thomashardt. Von dem Forstamt Schorndorf: Die Reviere Engelberg und Geradstetten. Abgegeben werden mussten: An das Kameralamt Lorch: Die Orte Rudersberg mit 18 Parzellen und Unterschlechtbach mit 5 Beiorten. Von dem Forstamt Schorndorf: Das Revier Schlechtbach. An das Kameralamt Waiblingen: Die Orte und Parzellen Oedenhardt mit Plapphof, Spechtshof Gemeinde Reichenbach, Drechselhof und Kieselhof Gemeinde Retterburg, alle Kreis Waiblingen. Nach der Verordnung betr. Verminderung der Zahl der Kameralämter vom 6. März 1843, Reg. Bl. 1843, Seite 211- 228 musste abgegeben werden: An das Kameralamt Esslingen: Der Ort Aichschiess. Laut Verordnung vom 2. April 1904, Reg.Bl. 1904, Seite 64 waren abzugeben: An das Kameralamt Esslingen: Die Erhebung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben für das Forstamt Plochingen. Der Bestand umfasst 5,25 lfde. mtr. in 720 Büscheln.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
711 Büschel (6,2 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ