Kurfürst Friedrich August II. bekennt, dass er den Vizekanzler Wilhelm August Graf von Stubenberg und seine rechtmäßigen Erben mit dem schriftsäßigen Rittergut und Vorwerk Neundorf sowie den Dörfern Oberneundorf, Straßberg und Kobitzschwalde (Kobizwalda, w. Plauen) einschließlich aller näher bestimmten Flecken, Rechte und Zinsen als Mann- und Weiberlehen belehnt, wie dieser sie von seinem Vater Adolph Wilhelm von Stubenberg geerbt hat. Mitbelehnt sind seine Brüder Adolph Wilhelm und Rudolph Wilhelm sowie seine Schwester Henriette Wilhelmine von Stubenberg, verwittwete Gräfin von Geyersberg, weiterhin die Söhne von Hans von Reibold, Hans, Franz Ludwig und Hans Philipp und deren rechtmäßige Erben. Die Erbfolge wird näher bestimmt. - Unterschrift und Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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