Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Meister Florenz [Kremer] von Holzweiler, Lizenziat, zu seinem Rat und Diener an. Darüber hinaus nimmt der Aussteller ihn und seine Güter bis auf Wideruf in Schirm und versichert, ihn gleich anderen Dienern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Florenz der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesen Instanzen genügt. Florenz hat dem Pfalzgrafen Treue, Huld und Verschwiegenheit nebst allem, was er gegenüber seinem Schirmherrn zu tun schuldig ist, gelobt.