Valentin Wyprecht von Blitzenreute und Ehefrau Bristga Eppin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit ein Häuslein mit Hofstatt und Krautgarten zu Blitzenreute verliehen hat. Die Beliehenen müssen das Anwesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld 15 ß d Ravensburger Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Häuslein heim, desgleichen, wenn sich die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut "abschwaif" oder ungehorsam machen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. Die Beliehenen haben nicht das Recht, von dem Anwesen Geflügel ("gefigel") oder anderes [Vieh] auf die Weide zu treiben ("uszzuschlachen"), es sei denn mit Bewilligung des Abts.
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Valentin Wyprecht von Blitzenreute und Ehefrau Bristga Eppin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit ein Häuslein mit Hofstatt und Krautgarten zu Blitzenreute verliehen hat. Die Beliehenen müssen das Anwesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld 15 ß d Ravensburger Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Häuslein heim, desgleichen, wenn sich die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut "abschwaif" oder ungehorsam machen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. Die Beliehenen haben nicht das Recht, von dem Anwesen Geflügel ("gefigel") oder anderes [Vieh] auf die Weide zu treiben ("uszzuschlachen"), es sei denn mit Bewilligung des Abts.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1396
fasc. 025 1/2 n. 22
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1530 Januar 17 (montag nach sant Hilarius tag)
21,9 x 38,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Valentin Wyprecht von Blitzenreute und Ehefrau Bristga Eppin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Aussteller: Valentin Wyprecht von Blitzenreute und Ehefrau Bristga Eppin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
Epp, Bristga
Hoff, Peter von
Wyprecht, Bristga
Wyprecht, Valentin
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Blitzenreute : Fronreute RV
Blitzenreute : Fronreute RV; Einwohner
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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