Dietrich Graf von Kleve (Cleuensis) verspricht, den Brüdern Hermann und Bernard Rittern und Herren von Lüdinghausen (Ludinchusen) gegen jedermann, außer gegen den Erzbischof von Köln, beizustehen, wenn sie jemand unrechtmäßig aus ihrem Besitz entfernen will. Voraussetzung dafür ist, daß er dazu in der Lage ist, und daß das Vorgehen gegen sie gegen die Gerechtigkeit verstößt. Siegelankündigung des Grafen. Datum 1287 Okt 7. feria tercia ante festum beati Victoris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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