Spruchkammer Münchberg, Personalakten (Bestand)
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Spruchkammer Münchberg, Personalakten
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1948-1949
Vorbemerkungen: Die "Entnazifizierung" war eine Zielsetzung der vier Siegermächte nach ihrem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland, die ab Juli 1945 umgesetzt wurde. Politik und öffentliches Leben sollte von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gesäubert werden. Die Alliierten Siegermächte konnten sich nicht auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung einigen. Die Folge war: In jeder Besatzungszone herrschte eine unterschiedliche Vorgehensweise und unterschiedliche "Härte" (schematische Formalbelastungskategorien; 182.000 Internierte). Bis Ende März 1946 wurden 1,26 von 1,39 Millionen Fragebogen (mit 131 von den Amerikanern erstellten Fragen) durch die "Special Branch" der OMGUS-Behörde ausgewertet. Der Schriftsteller Ernst von Salomon thematisierte diese Befragung in seinem Roman "Der Fragebogen". Mit dem "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 ging die Entnazifizierung (Denazification) - die politische Säuberung der deutschen Bevölkerung von der NS-Ideologie - innerhalb der Länder der US-Zone in die deutsche Verantwortung über. Ein von allen deutschen Staatsangehörigen über 18 Lebensjahren auszu-füllender "Meldebogen" diente den Spruchkammern zur Beurteilung der NS-Vergangenheit und Einstufung jedes einzelnen Betroffenen in eine der fünf Belastungsgruppen: I. Hauptschuldige II. Belastete III. Minderbelastete IV. Mitläufer V. Entlastete/Nicht Betroffene Die bei allen Stadt- und Landkreisen eingerichteten Spruchkammern waren Laiengerichte mit einem öffentlichen Ankläger, die je nach dem "Betroffenheitsgrad" Sühnemaßnahmen verhängen konnten. Durch mehrere Amnestien wurde die überaus große Zahl der Betroffenen eingeschränkt. Das Schriftgut der oberfränkischen Spruchkammern ist derzeit an das Staatsarchiv Coburg ausgelagert. Es umfasst die sog. Spruchkammerakten der Spruchkammern Bamberg, Bayreuth, Ebermannstadt, Forchheim, Höchstadt, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Münchberg, Naila, Pegnitz, Rehau, Selb, Stadtsteinach, Staffelstein, Weismain und Wunsiedel sowie die Meldebögen ausgewählter Spruchkammern. Literatur in Auswahl: Lutz Niethammer, Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns, Berlin/Bonn 1982 Wolfgang Benz (Hrsg.), Deutschland unter alliierter Besatzung 1945-1949/55, Berlin 1999, S. 114-117. Bamberg, August 2022
Spruchkammer Münchberg, Personalakten
1
Bestand
Akten
ger
maschinenschriftliches Findbuch; provenienzanalysiert und abschließend formiert; in der Datenbank erfasst; ACTApro Benutzung: ja; EAD-Onlinefindmittel: ja; Schutzfristen: nein; Lesesaalsperrfristen: nein; Onlinesperrfristen: nein.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 07:28 MESZ
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