Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, erklärt Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schleiden (zur Sleiden), als seinen Bürgen und Sachwalter für eine bei (...) aufgenommene Schuld in Höhe von 4000 oberländischen rheinischen Gulden für schadlos. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., sehr stark besch. (rest. 1991) - Sg. anh., ab - Rv. - Sachverhalt nach dem Rv. wiedergegeben, wo als Gläubiger Philip son zu Eltze angegeben ist.