Die Schöffen zu Bislich Herman Höppe und Derck Poot bekunden in Abwesenheit des Regierungsrats und Richters zu Bislich, Haffen und Mehr Peter Christian Wurms, dass ihr Mitschöffe Johannes Hell mit Frau und Erben von Johann Engelbert von Megen (laut Kaufschein Bislich, 1733, April 13) und Ehefrau Johanna Janssen gegen Zahlung von 525 Talern an Justiz- und Hofgerichtsrat Schmoll dessen Anteil an einer Weide im Vahnumerbruch von 3 Marset, 3 Mudsaat, 57 1/2 Ruten erworben hat. Siegelankündigung: Schöffenamtssiegel. Unterschrift des Gerichtsschreibers N. Beinom. deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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