Peter Beyrer, B. und Weingärtner zu Kirchheim u.T., zu Kirchheim gef., weil er als Kelterknecht unter Verletzung seines Eides, demzufolge er verpflichtet war, den herzoglichen Zehntwein ebenso wie den Wein der Bürgerschaft fleißig zu hüten und zu versorgen, eine nicht geringe Menge des herzoglichen Weins gestohlen und sich sogar abgesprochen hatte, soviel als möglich davon in seinen Lohnzuber wegzutragen, deshalb vor dem Stadtgericht peinlich beklagt, rechtmäßig dazu verurteilt, daß ihm die beiden Schwurfinger abgenommen werden, jedoch auf Fürbitten und mit Rücksicht auf seine armen unschuldigen Kinder und seine Frau von der Vollstreckung dessen befreit und unter der Bedingung aus der Haft entlassen, daß er seine Atzung bezahle, eine Verschreibung abgebe und sich verpflichte, künftig keine Zechen zu besuchen, keine Waffen zu tragen, den Zehnt der Stadt nicht zu verlassen, alles bis auf Widerruf durch den Herzog, und sich wohl zu verhalten, gelobt freien Willens, dies alles zu halten und schwört U. Bei einem Verstoß gegen diese Verschreibung soll die erstgenannte Strafe vollstreckt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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