Die Brüder Johann und Michel Grafen zu Wertheim einerseits und Endris Vogt und die übrigen Ganerben des Amtes Rothenfels andererseits einigen sich vor Bischof Johann zu Würzburg über ihre gegenseitigen Ansprüche wegen Rothenfels auf fünf Schiedsrichter, nämlich Friedrich Graf zu Henneberg, Hans Zolnern, Appeln vom Lichtenstein, einen der Brüder Hanse und Fritze Druchseße und Rauffen Hofwarten. Diese sollen mit Mehrheitsbeschlüssen über die Ansprüche bindend entscheiden, ausgenommen die wegen des Wildbannes. Inzwischen ruht der Streit bis Bartholomaei (24. Aug.). Der Spruch soll nach Möglichkeit bis Jacobi (25. Juli), sicher aber bis Bartholomaei gefällt sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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