Vor dem Straßburger Hofgericht verpflichten sich die Bewohner von Illental von ihren im einzelnen aufgeführten, zu Illental gelegenen Weinbergen, dem Kloster Allerheiligen den Zehnten zu bezahlen und auf diese Weise den vor dem Hofgericht des Straßburger Archidiakonats geführten Prozeß beizulegen.