Albrecht Herzog in Bayern beurkundet Urteil des Lehengerichts unter Vorsitz seines Rats Eberhard vom Tor in Sachen Paul Ringlin von Rotten (=Rotis) gegen Johann Beichlin, Kanzler, im Namen des Abts Johann [I. von Wernau] und des Konvents von Kempten sowie der armen Leute des Klosters zu Legau im Streit über ein Holz "ob der Pidmans" Wiese. Der Abt läßt einen Kaufbrief verlesen, durch den Tölzer Boncius ("Pancius") von Leutkirch, Bürger zu Kempten, das Dorf Legau an Abt Pilgrim [II. von Wernau] von Kempten verkauft hatte mit Datum Freitag vor St. Michael (25. September) 1448, ferner einen Kaufbrief, ausgestellt von Hans von Heimenhofen zu Hohentann, seiner Ehefrau Anna und Sohn Heinrich, wiederum für Abt Pilgrim mit Datum Montag nach St. Mathias (1. März) 1451. Ringlin ließ ebenfalls zwei Kaufbriefe verlesen, einer ausgestellt von den Gebrüdern Merk und Hans von Neideck für die Gebrüder Hans und Heinrich von Schellenberg über die Güter zum Rotan von 1398, der andere ausgestellt von Ritter Eglin von Schellenberg und anderen für Paul Ringlin, Bürger von Leutkirch, mit Datum nächster Dienstag vor Unser lieben Frau Annunciationis (21. März) 1413. Kempten wirft Ringlin vor, die in seinen Kaufbriefen benannten Güter auf Kemptener Gebiet auszudehnen, und verlangt Durchführung der bei Markungsstreitigkeiten üblichen Beweisaufnahme ("kundschaft") durch Augenschein seitens der "eltisten und besten", die vom Lehenherrn auch beschickt werden sollte. Die meisten Lehenrichter entscheiden, daß Ringlin ("Ringkel") seine in den Kaufbriefen aufgezählten Güter behalten soll, doch bleibt dem Abt eine Klage vorbehalten, wenn er Übergriffe befürchtet. Lediglich Thomas Rudolf erkennt auf Durchführung einer Kundschaft. Der Abt appelliert gegen das Urteil der Mehrheit an den Kaiser "zu höherm und besserm rechten".