Albrecht Herzog in Bayern beurkundet Urteil des Lehengerichts unter Vorsitz seines Rats Eberhard vom Tor in Sachen Paul Ringlin von Rotten (=Rotis) gegen Johann Beichlin, Kanzler, im Namen des Abts Johann [I. von Wernau] und des Konvents von Kempten sowie der armen Leute des Klosters zu Legau im Streit über ein Holz "ob der Pidmans" Wiese. Der Abt läßt einen Kaufbrief verlesen, durch den Tölzer Boncius ("Pancius") von Leutkirch, Bürger zu Kempten, das Dorf Legau an Abt Pilgrim [II. von Wernau] von Kempten verkauft hatte mit Datum Freitag vor St. Michael (25. September) 1448, ferner einen Kaufbrief, ausgestellt von Hans von Heimenhofen zu Hohentann, seiner Ehefrau Anna und Sohn Heinrich, wiederum für Abt Pilgrim mit Datum Montag nach St. Mathias (1. März) 1451. Ringlin ließ ebenfalls zwei Kaufbriefe verlesen, einer ausgestellt von den Gebrüdern Merk und Hans von Neideck für die Gebrüder Hans und Heinrich von Schellenberg über die Güter zum Rotan von 1398, der andere ausgestellt von Ritter Eglin von Schellenberg und anderen für Paul Ringlin, Bürger von Leutkirch, mit Datum nächster Dienstag vor Unser lieben Frau Annunciationis (21. März) 1413. Kempten wirft Ringlin vor, die in seinen Kaufbriefen benannten Güter auf Kemptener Gebiet auszudehnen, und verlangt Durchführung der bei Markungsstreitigkeiten üblichen Beweisaufnahme ("kundschaft") durch Augenschein seitens der "eltisten und besten", die vom Lehenherrn auch beschickt werden sollte. Die meisten Lehenrichter entscheiden, daß Ringlin ("Ringkel") seine in den Kaufbriefen aufgezählten Güter behalten soll, doch bleibt dem Abt eine Klage vorbehalten, wenn er Übergriffe befürchtet. Lediglich Thomas Rudolf erkennt auf Durchführung einer Kundschaft. Der Abt appelliert gegen das Urteil der Mehrheit an den Kaiser "zu höherm und besserm rechten".
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Albrecht Herzog in Bayern beurkundet Urteil des Lehengerichts unter Vorsitz seines Rats Eberhard vom Tor in Sachen Paul Ringlin von Rotten (=Rotis) gegen Johann Beichlin, Kanzler, im Namen des Abts Johann [I. von Wernau] und des Konvents von Kempten sowie der armen Leute des Klosters zu Legau im Streit über ein Holz "ob der Pidmans" Wiese. Der Abt läßt einen Kaufbrief verlesen, durch den Tölzer Boncius ("Pancius") von Leutkirch, Bürger zu Kempten, das Dorf Legau an Abt Pilgrim [II. von Wernau] von Kempten verkauft hatte mit Datum Freitag vor St. Michael (25. September) 1448, ferner einen Kaufbrief, ausgestellt von Hans von Heimenhofen zu Hohentann, seiner Ehefrau Anna und Sohn Heinrich, wiederum für Abt Pilgrim mit Datum Montag nach St. Mathias (1. März) 1451. Ringlin ließ ebenfalls zwei Kaufbriefe verlesen, einer ausgestellt von den Gebrüdern Merk und Hans von Neideck für die Gebrüder Hans und Heinrich von Schellenberg über die Güter zum Rotan von 1398, der andere ausgestellt von Ritter Eglin von Schellenberg und anderen für Paul Ringlin, Bürger von Leutkirch, mit Datum nächster Dienstag vor Unser lieben Frau Annunciationis (21. März) 1413. Kempten wirft Ringlin vor, die in seinen Kaufbriefen benannten Güter auf Kemptener Gebiet auszudehnen, und verlangt Durchführung der bei Markungsstreitigkeiten üblichen Beweisaufnahme ("kundschaft") durch Augenschein seitens der "eltisten und besten", die vom Lehenherrn auch beschickt werden sollte. Die meisten Lehenrichter entscheiden, daß Ringlin ("Ringkel") seine in den Kaufbriefen aufgezählten Güter behalten soll, doch bleibt dem Abt eine Klage vorbehalten, wenn er Übergriffe befürchtet. Lediglich Thomas Rudolf erkennt auf Durchführung einer Kundschaft. Der Abt appelliert gegen das Urteil der Mehrheit an den Kaiser "zu höherm und besserm rechten".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 519 U 409
B 519 U 403
Ausnang Amt fasc. 21 n. 07
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 519 Weingarten, Benediktinerkloster, Amt Ausnang
Weingarten, Benediktinerkloster, Amt Ausnang >> Urkunden
1472 März 18 (an montag nach dem sontag Oculi)
50 x 72,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Albrecht Herzog in Bayern
Empfänger: Paul Ringlin von Rotten (=Rotis)
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Paul Ringlin von Rotten (=Rotis)
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Beichlin, Johann; Kanzler
Boncius, Tölzer
Heimenhofen, Anna von
Heimenhofen, Hans von
Heimenhofen, Heinrich von
Kempten, Pilgrim II. von Wernau; Fürstabt, -1451
Neideck, Hans von
Neideck, Merk von
Pancius, Tölzer
Ringlin, Paul
Rudolf, Thomas
Schellenberg, Eglin von
Schellenberg, Hans von
Schellenberg, Heinrich von
Tor, Eberhard vom
Wernau, Johann I. von; Abt von Kempten
Bayern; Lehengericht
Hohentann : Muthmannshofen, Altusried OA; Schloß
Kempten (Allgäu) KE; Einwohner
Kempten (Allgäu) KE; Stift, Abt und Konvent
Kempten (Allgäu) KE; Stift, Kanzler
Legau MN
Legau MN; Flurstücke
Legau MN; stift-kemptische Untertanen
Leutkirch im Allgäu RV; Einwohner
Rotan = Rotis : Hofs, Leutkirch im Allgäu RV
Rotis : Hofs, Leutkirch im Allgäu RV; Einwohner
Rotten = Rotis : Hofs, Leutkirch im Allgäu RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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