Streit um die Hälfte der Hinterlassenschaft des kinderlos verstorbenen Wilhelm Mauwart nach dem Tod der Gattin und Leibzüchterin Bela zwischen dem Appellanten als Enkel des Klas Mauwart, Wilhelm Mauwarts Bruder, von dessen Sohn aus erster Ehe und den Appellaten, die anscheinend Enkel des Klas Mauwart von einem Sohn aus einer anderen Ehe sind. Berufung gegen das Urteil der 1. Instanz, die unter Verweis auf das Landrecht den Erbschaftsanspruch des Appellanten ablehnte, weil sein Vater Belas Tod (den Fall der Züchterin) nicht mehr erlebt hatte und Godart Mauwart und seine Erben seit etwa 30 Jahren im ruhigen Besitz der Erbschaft waren (Verjährung ?). Das RKG urteilt, falls nicht noch bessere Beweise eingereicht würden, am 18. Aug. 1550 von Amts wegen, daß das Urteil der Vorinstanz aufzuheben und der Erbschaftsanspruch des Appellanten anzuerkennen sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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