Die Klage richtet sich gegen einseitige Eingriffe der Beklagten in gemeindliche Rechte, nämlich Eingriffe in den Burtscheider Allmendbesitz (durch Anweisung von (teilweise steuerfreiem) Land aus dem Gemeinbesitz, von (Mit-)Nutzungsrechten an Weidgang und Holz), Nichtentrichtung eines vertraglich vereinbarten Anteils an den Steuern, Ansetzung Fremder in gemeindliche Ämter unter Ausschaltung der gemeindlichen Kontrollrechte (Rechnungslegung, Amtsausübung) und ähnliches. Am 27. Mätz 1735 entschied das RKG in jedem der beklagten Einzelfälle. Danach Streit um die Ausführung des Urteils.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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