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Landgraf Ludwig [V.] der Jüngere zu Hessen bekundet, dass er für sich und namens seiner jüngeren Brüder Philipp, Friedrich und Heinrich den Eberhard von Gemmingen für diesen selbst und für dessen Vettern Bernolph und Schweickard, Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen, sowie für die Brüder Hans Wilhelm und Reinhard, Söhne des verstorbenen Reinhard von Gemmingen des Älteren, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen, sowie anstelle der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim, die Eberhard der Ältere und dessen Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgraf Philipp von Hessen zu Lehen aufgetragen haben, mit einem jährlichen Zins in Höhe von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg belehnt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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