Der Prior Meffrid und der Konvent des Augustinerchorherrenklosters in Birklingen bekennen: Der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] hat ihnen laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag ein Haus in Dettelbach mit Hofstatt und Holzrecht im Gemeindewald verliehen, das sie von dem Würzburger Bürger Balthasar Plump gekauft haben. Sie verpflichten sich, davon jedes Jahr 20 Pfennige Würzburger Währung als Zins an das Kloster St. Stephan zu entrichten. Außerdem haben sie jedes Mal, wenn ein neuer Prior in Birklingen sein Amt antritt, das Haus vom Kloster St. Stephan neu zu empfangen und dabei 2 rheinische Gulden als Handlohn zu entrichten. Diese Regelung gilt so lange, wie sich das Haus in ihrem Besitz befindet. Sollte es verkauft werden, dann soll man damit wie mit jedem anderen Zinslehen in Dettelbach verfahren. Der geben ist auff donnerstag noch sant Kilians tag des heyligen merterers 1506. Aussteller: Kloster Birklingen. Empfänger: Kloster St. Stephan