Justizkanzlei Haselünne (Bestand)
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NLA OS, Rep 932
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.3 Justiz >> 1.3.3 Hannoversche, preußische und niedersächsische Zeit >> 1.3.3.1 Ordentliche Gerichtsbarkeit >> 1.3.3.1.1 Gerichte der dritten und zweiten Instanz
1828-1856
Bestandsgeschichte: "Die Verordnung über die standesherrlichen Verhältnisse des Herzoglich-Arenbergischen Hauses in dem Kreise Meppen vom 9. Mai 1826 ... räumte den Herzögen die Gerichtshoheit auf den Gebieten der bürgerlichen, der polizeilichen, Forst- und Markalgerichtsbarkeit sowie bei peinlichen Sachen ein. Der Organisationserlaß vom 5. Okt. 1827 errichtete als Gericht zweiter Instanz eine Mediatjustizkanzlei, die den Titel 'Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justiz-Kanzlei' führte.
Das Gericht war Appellationsinstanz für die vier herzoglichen Mediatämter sowie für das Patrimonialgericht Papenburg ..., ferner erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand, soweit diese nicht überhaupt von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen waren und der Justizkanzlei Osnabrück unterstanden; es war außerdem Justizstelle in peinlichen Sachen nach Voruntersuchung durch das Kriminalamt Meppen. Dem Gericht war ebenso wie den anderen Justizkanzleien ein Pupillenkollegium [für Vormundschaftssachen] angeschlossen.
1852 wurde die Justizkanzlei Haselünne aufgehoben; ihr Gerichtssprengel wurde vom neugebildeten Obergericht Meppen [Rep 934] übernommen ... Die Akten ... sind größtenteils beim Brande der Stadt Haselünne im Jahre 1849 verlorengegangen. Die wenigen übriggebliebenen Bände wurden 1852 dem Obergericht Meppen übergeben und sind zusammen mit dessen Akten [sowie nach dem Brand angelegten Akten der Justizkanzlei, N.R.] über das Amtsgericht Meppen Ende des 19. Jahrhunderts (meist 1894) in das Staatsarchiv gelangt." (1)
Als Findmittel diente bislang ein wohl kurz nach dem Stadtbrand 1849 angelegtes, vom Staatsarchiv um wenige Blätter ergänztes Aktenregister. Der Bestand wurde jetzt neu verzeichnet und das Register als Nummer 82 eingefügt. Bei der Justizkanzlei Haselünne begonnene, aber vom Obergericht Meppen abgeschlossene Verfahren wurden hier belassen, einzelne
Bestandsgeschichte: ausschließlich in Meppen entstandene Vorgänge aber dem Bestand Rep 934 beigefügt.
Trotz der brandbedingten Lücken enthält der Bestand, insbesondere unter den Generalakten, einiges Material über die Stimmung des Revolutionsjahrs 1848 im Emsland. Großenteils erst späteren Datums sind die Zivilprozesse, die meist typische ländliche Konflikte zum Gegenstand haben und häufig bis zum Oberappellationsgericht Celle (vgl. Rep 921) geführt wurden.
Osnabrück, im Juli 2004 Dr. Nicolas Rügge
(1) H.-G. Borck, Justizkanzlei Haselünne, in: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück, Göttingen 1978, S. 288
Bestandsgeschichte: f.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Das Gericht war Appellationsinstanz für die vier herzoglichen Mediatämter sowie für das Patrimonialgericht Papenburg ..., ferner erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand, soweit diese nicht überhaupt von der standesherrlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen waren und der Justizkanzlei Osnabrück unterstanden; es war außerdem Justizstelle in peinlichen Sachen nach Voruntersuchung durch das Kriminalamt Meppen. Dem Gericht war ebenso wie den anderen Justizkanzleien ein Pupillenkollegium [für Vormundschaftssachen] angeschlossen.
1852 wurde die Justizkanzlei Haselünne aufgehoben; ihr Gerichtssprengel wurde vom neugebildeten Obergericht Meppen [Rep 934] übernommen ... Die Akten ... sind größtenteils beim Brande der Stadt Haselünne im Jahre 1849 verlorengegangen. Die wenigen übriggebliebenen Bände wurden 1852 dem Obergericht Meppen übergeben und sind zusammen mit dessen Akten [sowie nach dem Brand angelegten Akten der Justizkanzlei, N.R.] über das Amtsgericht Meppen Ende des 19. Jahrhunderts (meist 1894) in das Staatsarchiv gelangt." (1)
Als Findmittel diente bislang ein wohl kurz nach dem Stadtbrand 1849 angelegtes, vom Staatsarchiv um wenige Blätter ergänztes Aktenregister. Der Bestand wurde jetzt neu verzeichnet und das Register als Nummer 82 eingefügt. Bei der Justizkanzlei Haselünne begonnene, aber vom Obergericht Meppen abgeschlossene Verfahren wurden hier belassen, einzelne
Bestandsgeschichte: ausschließlich in Meppen entstandene Vorgänge aber dem Bestand Rep 934 beigefügt.
Trotz der brandbedingten Lücken enthält der Bestand, insbesondere unter den Generalakten, einiges Material über die Stimmung des Revolutionsjahrs 1848 im Emsland. Großenteils erst späteren Datums sind die Zivilprozesse, die meist typische ländliche Konflikte zum Gegenstand haben und häufig bis zum Oberappellationsgericht Celle (vgl. Rep 921) geführt wurden.
Osnabrück, im Juli 2004 Dr. Nicolas Rügge
(1) H.-G. Borck, Justizkanzlei Haselünne, in: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Osnabrück, Göttingen 1978, S. 288
Bestandsgeschichte: f.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 10:42 AM CEST
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