Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er vor Jahren als Landesfürst den Eucharius (Carius) von Venningen und Hans von Nippenburg zu Vormunden der Tochter des Philipp von Nippenburg (+), [Veronika von Nippenburg], verordnet hatte. Eucharius hatte dergleichen binnen Jahresfrist wieder aufgesagt, nachdem er "lenger mit Hannsen nit hatt furmonder sin wollen". Hans hatte die Vormundschaft danach alleine für etwa 12 Jahre ausgeübt, wogegen die Mutter und Freunde der Tochter einen Widerwillen gehabt und den Pfalzgrafen um die Setzung von anderen Vormunden gebeten hatten, weswegen dieser seinen Getreuen Orendel von Gemmingen dazusetzen ließ. Hans von Nippenburg sei dem Orendel jedoch in der Versehung der Vormundschaft so "widderwertig" gewesen, sodass dieser die Einbringung und Wahrnehmung von Zinsen, Gülten und obrigkeitlichen Rechten seines Mündels wie auch die Einhaltung der aufgerichteten Verträge nicht vollbringen konnte. Deswegen hatte Orendel den Pfalzgrafen um Entlassung aus der Vormundschaft gebeten. Dieser hatte dergleichen abgelehnt und vielmehr seine Räte geschickt, um Hans "zimlicher ding zu underwisen", insbesondere, den Orendel in der Versehung der Vormundschaft nicht weiter zu beirren. Trotz seiner gegebenen Zusage hat Hans solcherlei aber weiter betrieben. Nachdem der Pfalzgraf so feststellte, dass Hans "des kinds sache lieber verhindert dann gefurdert hett", wies er Orendel von Gemmingen aus eigener Bewegnis an, weiter in der Vormundschaft zu bleiben. Dieser ließ erwidern, dass, wenn er weiter zum Nutzen des Kindes handeln solle, er den Hans ins Gefängnis setzen (annemen) und ernstlich dazu bringen müsste, seine Beirrungen zu unterlassen. Daraufhin hat Kurfürst Philipp Orendel befohlen, in seinem Auftrag den Hans von Nippenburg in Gewahrsam zu nehmen. Deswegen ist Hans zu Heidelberg erschienen und hat sich beklagt, wogegen der Pfalzgraf ihm zu verstehen gab, dass Hans sich zu stellen habe, wenn er Orendel dergleichen befehle. Nachdem Orendel den Hans "vertagt" hat, ließ dieser klagen, dass Orendel ihn ohne Befehl des Fürsten festgenommen habe. Kurfürst Philipp versichert, dass Orendel aus redlichen Ursachen und auf seinem Befehl gehandelt habe und handle, wozu er aus fürstlicher Obrigkeit und als Schirmer der Witwen und Waisen "wol macht" habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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