Wylhalm Schnider von Zayssersweyher [Zaisersweiher, Kr. Vaihingen], Anna Hinckhäffnere von Brethaim [Bretten, Kr. Karslruhe] und Fickler von Büchichen [Bietigheim, Kr. Ludwigsburg?] zu Güglingen [Kr. Heilbronn] gef., weil sie der wiedertäuferischen Lehre anhingen, nach Bekehrung zum alten Glauben freigelassen, schwören Urfehde, versprechen, sich von den Wiedertäufern fernzuhalten, ihre Kinder taufen zu lassen, der Obrigkeit Gehorsam zu leisten, sich ohne Erlaubnis der Amtleute nicht aus Württemberg zu begeben, künftig fleissig Kirche und Predigt zu besuchen, das Abendmahl zu nehmen, keine fremden Prädikanten, Wiedertäufer, Winkelprediger und Landstreicher aufzunehmen und zu beherbergen, sondern sie der Obrigkeit anzuzeigen, sich sofort zu ihren Familien zu begeben; sie nehmen zur Kenntnis, dass sie hingerichtet werden, wenn sie die Urfehde brechen