Heinrich Schleicher, Pfarrer zu Fahlheim ("Valhain") [Oberfahlheim Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] und derzeit wohnhaft in Ulm, bekennt, dass er drei Selden in Weißingen ("Weysingen") [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] besitzt, die von der Markgrafschaft Burgau [Lkr. Günzburg] zu Lehen rühren und die zuletzt der augsburgische Rat Dr. Rochus Dilher für ihn als Lehenträger empfangen hat. Nun hat aber Kaiser [Ferdinand I.] ein Edikt erlassen, demnach alle Personen, die Lehen von der Markgrafschaft Burgau besitzen, ihre Lehenbriefe persönlich dem kaiserlichen Rentmeister in Günzburg zwecks Prüfung und Neuverleihung vorzulegen haben. Da er aber wegen seiner Altersschwäche nicht persönlich in Günzburg erscheinen kann und auch seine Lehenbriefe verbrannt sind, hat er sich entschlossen, diese Selden schon zu Lebzeiten seinem Vetter und Erben, dem Ulmer Ratsherren Anton Schleicher zu übergeben. Er verzichtet daher zugunsten seines Vetters auf alle Rechte, die ihm bisher daran zugestanden haben, und sendet diesen mit einer Kopie des Lehenbriefs, seiner Verzichtserklärung sowie einer weiteren Verzichtserklärung seines bisherigen Lehenträgers zu dem burgauischen Rentmeister.