Philipp und Johann, sein Sohn, Grafen zu Nassau und Saarbrücken belehnen Emmerich von Nassau mit ihrer Hälfte des Burgsitzes zu Sonnenberg in der Vorburg (Furburgh), den + Dietrich Hut (Hoidt) und dessen Voreltern, halb von ihnen und halb von ihrem Vetter Graf Johann von Nassau zu Lehen hatte, und mit der Gülte von der Bede zu Kloppenheim (Cloppheim), an welchen Burgsitz Nese, die Witwe des + Dietrich noch die Leibzucht hat, und erteilen ihm die Gnade, daß er von seinen eigenen Wingerten, Wiesen und Äckern dort keinen Zehnten geben soll, alles zu Burglehen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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