Papst Johannes [XXII.] an den Dekan des Stifts St. Marien zu Eisenach (Ysenach), Diözese Mainz (Maguntin.): Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldendorph), Benediktinerordens, Diözese Mainz, das gewöhnlich von Propst und Äbtissin geleitet wird, haben sich beklagt, daß die Brüder Eberhard und Otto von Völkershausen (Wolkershusen), Ritter bzw. Knappe, und der Laie Heinrich genannt Sachse (Saxo) aus derselben Diözese sich wegen einer Geldsumme an den Besitzungen des Klosters vergriffen haben. Der Adressat wird aufgefordert, die Parteien zusammenzurufen, anzuhören und die Sache unter Androhung von Kirchenstrafen zu entscheiden; Appellation wird ausgeschlossen. Zeugen, die sich aus Gunst, Haß oder Furcht entziehen, sind in gleicher Weise zur Aussage zu zwingen.