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Quittierung des Bildhauers Georg Schröter zu Torgau wegen der Bildhauerarbeit in der Schlosskirche, Wittenberg, am Tag Johannis Evangelist [27. Dezember] 1571
Quittierung des Bildhauers Georg Schröter zu Torgau wegen der Bildhauerarbeit in der Schlosskirche, Wittenberg, am Tag Johannis Evangelist [27. Dezember] 1571
Rep. 1 Archiv der Universität Wittenberg >> VIII. Allgemeine Verfassung und Angelegenheiten der Universität >> Kurfürstliche und Fürstlich-Sächsische Befehle und Dekrete an die Universität Wittenberg, ihre Verfassung, temporären Umstände, Visitation usw. >> Kurfürstliche und Fürstlich-Sächsische Befehle und Dekrete an die Universität Wittenberg, ihre Verfassung, temporären Umstände, Visitation usw., Bd. 1
27.12.1571
Enthält: Der Torgauer Bildhauer Georg Schröter [Görge Schrötter] bestätigt, dass er für die Bildhauerarbeit an den marmornen Tafeln in der Schlosskirche 40 Taler Lohn durch den Universitätsverwalter M. Johan Knor erhalten habe. Auch seien ihm seine Unkosten entschädigt worden. 10 Taler seien ihm für noch offene Arbeiten an der Tafel durch den Vizerektor Matthäus Wesenbeck vorgestreckt worden. Schröter verpflichtet sich, dafür bis Ostern 1572 die noch offenen Arbeiten auszuführen. Werde er säumig oder die Universität beanstande die Arbeit, muss er die 10 Taler zurückzahlen.
Sachakte
Kurfürstliche und Fürstlich-Sächsische Befehle und Dekrete an die Universität Wittenberg, ihre Verfassung, temporären Umstände, Visitation usw., Bd. 1