Konrad Aigner vom Hoff (=Niemandsfreund) und Ehefrau Margreta Pruelerin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut zum Hoff verliehen hat, auf dem der Vater bzw. Schwiegervater Peter Aigner sitzt. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld dem Kaplan Felix Grebel wegen seiner Pfründe in St. Lienhards-Kapelle in Weingarten 13 ß d und 8 Scheffel Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 7 Hühner, 40 Eier, 2 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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