Klage gegen die Beschlagnahmung von insgesamt 35 Tafeln Blei des Kölner Bürgers Servaß Eifler im Wert von 584 köln. Florin am 2. Sept. 1599 und 1600, als dieser sie zur Frankfurter Herbstmesse transportieren wollte und nachdem er bereits den freien Rheinstrom bei Bonn erreicht und den gewöhnlichen Zoll bezahlt hatte. Eifler war der Forderung des Beklagten nach Entrichtung des Waagegelds nicht nachgekommen. Beide Prozeßparteien lagen wegen des Waagegelds, das die Stadt Köln als eine völlig neue Abgabe betrachtet und ablehnt, ohnehin in Fehde. Der Erzbischof begründet seinen Anspruch auf das Waagegeld damit, daß ihm der Zoll und das Zollhaus in Köln, die „Fettwaage“ genannt, gehöre und sowohl in der alten als auch neuen Rolle der Fettwaage Bleitafeln aufgeführt würden. In Kriegszeiten sei den Kauf- und Handelsleuten zu Gefallen hin und wieder das Waagegeld erlassen worden. Nun habe er aber am 24. Aug. 1598 ein entsprechendes Edikt an der Fettwaage und anderswo in der Stadt Köln wieder anschlagen lassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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