Klage gegen die Beschlagnahmung von insgesamt 35 Tafeln Blei des Kölner Bürgers Servaß Eifler im Wert von 584 köln. Florin am 2. Sept. 1599 und 1600, als dieser sie zur Frankfurter Herbstmesse transportieren wollte und nachdem er bereits den freien Rheinstrom bei Bonn erreicht und den gewöhnlichen Zoll bezahlt hatte. Eifler war der Forderung des Beklagten nach Entrichtung des Waagegelds nicht nachgekommen. Beide Prozeßparteien lagen wegen des Waagegelds, das die Stadt Köln als eine völlig neue Abgabe betrachtet und ablehnt, ohnehin in Fehde. Der Erzbischof begründet seinen Anspruch auf das Waagegeld damit, daß ihm der Zoll und das Zollhaus in Köln, die „Fettwaage“ genannt, gehöre und sowohl in der alten als auch neuen Rolle der Fettwaage Bleitafeln aufgeführt würden. In Kriegszeiten sei den Kauf- und Handelsleuten zu Gefallen hin und wieder das Waagegeld erlassen worden. Nun habe er aber am 24. Aug. 1598 ein entsprechendes Edikt an der Fettwaage und anderswo in der Stadt Köln wieder anschlagen lassen.
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Klage gegen die Beschlagnahmung von insgesamt 35 Tafeln Blei des Kölner Bürgers Servaß Eifler im Wert von 584 köln. Florin am 2. Sept. 1599 und 1600, als dieser sie zur Frankfurter Herbstmesse transportieren wollte und nachdem er bereits den freien Rheinstrom bei Bonn erreicht und den gewöhnlichen Zoll bezahlt hatte. Eifler war der Forderung des Beklagten nach Entrichtung des Waagegelds nicht nachgekommen. Beide Prozeßparteien lagen wegen des Waagegelds, das die Stadt Köln als eine völlig neue Abgabe betrachtet und ablehnt, ohnehin in Fehde. Der Erzbischof begründet seinen Anspruch auf das Waagegeld damit, daß ihm der Zoll und das Zollhaus in Köln, die „Fettwaage“ genannt, gehöre und sowohl in der alten als auch neuen Rolle der Fettwaage Bleitafeln aufgeführt würden. In Kriegszeiten sei den Kauf- und Handelsleuten zu Gefallen hin und wieder das Waagegeld erlassen worden. Nun habe er aber am 24. Aug. 1598 ein entsprechendes Edikt an der Fettwaage und anderswo in der Stadt Köln wieder anschlagen lassen.
AA 0627, 1048 - C 568/1382
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1603 - 1609 (1603 - 1608)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bürgermeister und Rat der Stadt Köln Beklagter: Ferdfinand, Koadjutor des Erzstifts Köln Prokuratoren (Kl.): Dr. Heinrich Stemler (1603) - Lic. Wolff (1604, 1605) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1603 Prozeßart: Mandati de relaxando arresto Seruassen Eifflers 35 arrestierte Tafflen blej betreffent Instanzen: RKG 1603 - 1609 (1603 - 1608) Beweismittel: Schreiben der 4 Kurfürsten Ebf. Johann Schweickhard von Mainz, Ebf. Lothar von Trier, Ebf. Ernst von Köln und Pfalzgraf Friedrich bei Rhein vom 25. April 1605 an Bf. Eberhard von Speyer sowie an Kammerrichter, Präsidenten und Beisitzer des RKG betr. Zollsachen und Zollgebühren (68f). RKG-(Bei-)Urteile vom 22. Jan. 1605, 6. Juli 1608 (Prot.). Beschreibung: 2 cm, 69 Bl., lose; Q 1, 3 - 12, Q 2 fehlt, 2 Beilagen von 1605.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)